Zwischenbericht Februar 2021
Neues zum Gemeindehaus – wann geht es endlich los?
Lesen Sie hier den aktuellen Zwischenbericht.
Eigentlich sollte der Baubeginn für das neue Gemeindehaus mit Pfarrbüro schon im letzten Jahr sein. Es wäre zu einfach die Verzögerung nur auf die Corona-Pandemie zu schieben. Sicher haben auch die Einschränkungen durch die Pandemie ihren Anteil an der Verzögerung. Kommunale Verwaltungen und auch die kirchlichen Behörden hatten wichtigere und vordringlichere Aufgaben. Doch waren auch zahlreiche bürokratische Hürden und rechtliche Vorgaben zu überwinden bis dann endlich im November 2020 die Baugenehmigung erteilt wurde. So musste zum Beispiel erst ein Bodengutachten vom Baugrund vorgelegt und ein Brandschutzkonzept mit Hinweisen zu Rettungswegen etc. erstellt werden. Ferner war sowie Prognose der Geräuschimmissionen nach TA Lärm (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm) aus dem Betrieb eines Gemeindehauses vorzulegen. Weiterhin wussten einige in der Gemeindeverwaltung und im Gemeinderat nicht mehr, dass bereits im März 2016 in öffentlicher Sitzung die Zusage zur erforderlichen Bebauungsplanänderung in diesem komplizierten Baugebiet gegeben wurde. Alles in allem ein komplexes und aufwändiges Verfahren, das nun endlich auf seine Zielgerade einbiegt. Eine gute Gelegenheit auch noch einmal auf die nun schon zehnjährige Findungs- und Planungsphase zurückzublicken.
Offiziell begonnen hat alles schon im Jahre 2011 mit der Machbarkeitsstudie von PROKIBA, der Gesellschaft für Projektentwicklung und Projektsteuerung für kirchliches Bauen in Baden. Die Ergebnisse dieser Untersuchungen und Beratungen in den Gemeindeversammlungen und im Kirchengemeinderat waren
- Mittelpunkt des Gemeindelebens soll das Kirchengelände mit der Kirche sein, dort in unmittelbarer Nähe sollen auch neue Gemeinderäume entstehen
- Aufgabe des Gebäudebestandes im Amselweg mit Pfarrbüro, Pfarrhaus und Gemeinderäume im Martin-Luther-Kindergarten und in der Anna-Bender-Straße mit Gemeindesaal und Melanchthon-Kindergarten.
- Übernahme der Betriebsträgerschaft der Kinderbetreuungseinrichtungen (Martin-Luther- und Melanchthon-Kindergarten) im Gebäudebestand der politischen Gemeinde.
Die Erkenntnis war zwar dar, zur Umsetzung bedurfte es jedoch noch viel Arbeit. Die Verantwortlichen in der Kirchengemeinde mit dem Kirchengemeinderat, Strukturbeirat und Gebäudeausschuss hatten es nicht leicht. Alle Beteiligten angefangen mit den Gemeindemitgliedern und deren gewählten Vertretern, der Evangelischen Stiftung Pflege Schönau, der politischen Gemeinde und den Vertretern der Landeskirche mussten bei allen unterschiedlichen Schwerpunkten und Interessen zu einem von allen getragenem Ergebnis kommen.
Die komplexe Problematik soll hier nochmals kurz aufgezeigt werden:
- Für das neue Kindergartengelände des Martin-Luther- Kindergartens musste die politische Gemeinde mit der Evangelischen Stiftung pflege Schönau einen flächengleichen Tauschvertrag abschließen. Berücksichtigt werden musste, dass das Grundstück der politischen Gemeinde mit einem Vorkaufsrecht zugunsten der Kirchengemeinde belasteten war. Weiterhin musste die politische Gemeinde eine zusätzliche Fläche von der Evang. Stiftung Pflege Schönau erwerben, damit auf dem dann neuen Kindergartengelände der heutige Martin-Luther-Kindergarten errichtet werden konnte.
- Die Evang. Stiftung Pflege Schönau brauchte eine Zusicherung der politischen Gemeinde, dass der bisherige Bebauungsplan geändert wird. Die abschließende Planung und Bebauungsplanänderung ist inzwischen immer noch nicht in trockenen Tüchern.
- Die Kirchengemeinde musste für ihr Ziel, unmittelbar bei der Kirche ihr neues Gemeindezentrum zu verwirklichen, die finanziellen Grundlagen schaffen. Dazu mussten die kircheneigenen Gebäuden am Amselweg und in der Anna-Bender-Straße verkauft werden. Dies ist nach langen und zahlreichen Verhandlungen in 2016 abgeschlossen worden.
- Die ursprünglich mal angedachte Realisierung eines Gemeindezentrums zwischen der Kirche und dem „ehemaligen Leichenhäuschen“ bzw. dem Anwesen Koch konnte aus städtebaulichen Gründen nicht zum Tragen kommen. Somit musste der Kirchengemeinde eine Fläche der politischen Gemeinde in unmittelbarer Nähe der Kirche zur Verfügung gestellt werden.
- Dies ist erreicht worden. Die Kirchengemeinde hat von der politischen Gemeinde im Jahr 2018 eine 1214 m² große Fläche bestehend aus zwei Grundstücken zum Bau des Gemeindehauses gekauft. Die auf den Grundstücken damals bestehenden Gebäude des ehemaligen Konfirmandensaals, später dann „Kälbleheim“ und die Scheune auf dem ehemaligen Grundstück Balke wurden 2019 abgerissen und das Grundstück somit baureif gemacht.
- Vorher war es wiederum erforderlich, dass die Karnevalsgesellschaft Edinger Kälble ihr Vereinsdomizil aufgab und in den Bereich des Sport- und Freizeitzentrums, ehemaliges Brieftaubenzuchtgelände umzog.
- Parallel dazu liefen die Vorbereitungen für die Genehmigung zum Neubau des Gemeindehauses bei den Kirchenbehörden. Im Rahmen des kirchlichen Liegenschaftsprojekts der Landeskirche für den Kirchenbezirk Ladenburg-Weinheim in den Jahren 2017/2018 mussten die neuen Vorgaben (Netto-Nutzfläche 342 m² und 40 m² für Pfarrbüro) vor der Projektfreigabe erfüllt werden.
- Ein wichtiges Etappenziel war der 2018 durchgeführte Architektenwettbewerb. Eine Jury aus Vertretern von Kirchengemeinde, politischer Gemeinde, Architekten und Vertretern der Kirchenbehörde hat einstimmig den Vorschlag der Architekten Kessler De Jonge aus Heidelberg zum Siegerentwurf gekürt. Dieser Entwurf ist dann mit einigen Ergänzungen und Änderungen Grundlage für den konkreten Bauantrag gewesen. Die Baugenehmigung liegt seit 2. November 2020 vor.
- Grundvoraussetzung war bei all diesen Beschlüssen die Finanzierbarkeit der gesamten Maßnahme in Höhe von ca. 2 Mio. Euro. Die Landeskirche hat dafür einen Zuschuss von 50 % bewilligt, 30 % werden als Baudarlehen gewährt und 20 % müssen von der Kirchengemeinde als Eigenmittel eingebracht werden. Da diese Zahlen aus dem Jahre 2017 stammen, muss die Finanzierung ständig überprüft und evtl. angepasst werden.
- Derzeit sind die Architekten und Fachplaner mit der Werkplanung und Vorbereitung der Ausschreibungsunterlagen beschäftigt. Dazu finden regelmäßig Sitzungen des Bauausschusses statt.
- In den nächsten Wochen und Monaten werden die Ausschreibungen erfolgen. Erst wenn 80 % der Gesamtmaßnahme ausgeschrieben sind und diese Ergebnisse vorliegen und sich im Finanzrahmen bewegen sowie durch den Evangelischen Oberkirchenrat in Karlsruhe geprüft worden sind, kann die Baufreigabe erteilt werden.
- Ziel des Bauausschusses ist es, noch in diesem Jahr 2021 mit dem Neubau des Gemeindehauses zu beginnen.
Allein aus diesen Ausführungen ist ersichtlich, wie kompliziert und komplex sich das ganze Verfahren entwickelt hat und noch lange nicht abgeschlossen sein wird. Betrachtet man die ersten Beschlüsse und Gespräche aus dem Jahre 2010, so kann festgestellt werden: Es hat sich viel getan. Wir werden Sie laufend über den aktuellen Sachstand informieren.
Wolfgang Ding,
Februar 2021
Februar 2021
